AGB

1. öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Centers und deren Einschränkungen können den Aushängen entnommen werden.

2. allgemeines

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Soccerworld München Christian und Stefan Doblinger GbR zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Platznummern zu ändern, bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen solange der Bucher mindestens 48 Stunden vorher über die in Anspruchnahme informiert wird. Es wird keine Gewähr für Fehlbuchungen übernommen.

3. spieleinheit

Die Platzmiete berechnet sich beim Fußball pro Einheit 60 Minuten. Die Mindestmietdauer beträgt 60 Minuten. Die Spielzeiten beginnen zu Halben bzw. vollen Stunde. Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die Uhr an der Rezeption. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich. Der Preis für jede weitere halbe Stunde beträgt den hälftigen Anteil der vollen Stunde. Wird über die gebuchte Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet. Bei Squash beträgt die Einheit 30 Minuten. Die Mindestmietdauer beträgt ebenfalls 30 Minuten. Die Fortsetzung der Buchung über die Mindestmietdauer erfolgt immer im 30-Minuten-Rhythmus.

4. einzelstunden

Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte ein(e) Kunde(in) die gebuchte Stunde nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so erhält er/sie eine Rechnung über den Mietpreis. Gebuchte Stunden können bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden, sodass eine Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei einer Absage unter 48 Stunden vor Spielbeginn, wird dem(r) Kunde(in) der volle Mietpreis in Rechnung gestellt, ebenso wenn keine Absage erfolgt wird die Kostennote in voller Höhe in Rechnung gestellt. Dies gilt nur solange der Platz nicht anderweitig vermietet werden konnte.

5. abonnements

Abonnement–Buchungen werden nur durch Abschluss eines Abonnement–Vertrages entgegengenommen. Sie sind damit rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Der Vertrag für ein Abonnement ist auf Anfrage im Center ersichtlich. Die Geschäftsbedingungen für Abonnements sind dem Vertrag zu entnehmen.

6. preise

Es gelten die jeweils an der Rezeption ausliegenden Preise.

7. beleuchtung

Die Beleuchtung für die Plätze ist im Preis enthalten. Bälle und Leibchen werden kostenlos nur gegen Pfand in Form eines Schlüssels oder Ausweises herausgegeben und nur solange Bälle und Leibchen verfügbar sind. Beim Squash werden Schläger gegen eine Mietgebühr gestellt. Bälle sind ebenfalls kostenpflichtig zu beziehen. Die Preise erfahren Sie an der Rezeption.

8 allgemeine

benutzungsvorschriften Mit Betreten der Außen- und Innenanlagen der soccerworld München Christian und Stefan Doblinger GbR durch Mieter(in), Mitspieler(innen) und Besucher(innen) werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der soccerworld München Christian und Stefan Doblinger GbR wirksam.

– Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung, Vorsatz oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der Mieter der Platzbuchung in vollem Umfang.
– Das Mitbringen von Tieren im Hallenbereich ist nicht gestattet.
– Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der soccerworld Doblinger GbR.
– Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern. Die Aufbewahrung der Fundsachen erfolgt ohne Gewähr und maximal zwei Wochen ab Abgabe der Fundsachen an der Rezeption.
– Das Mitbringen von eigenen Getränken ist untersagt.
– Glasflaschen, Gläser oder sonstige Glasbehälter dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich Plastikflaschen dar.
– Rauchen ist im Innenbereich nicht gestattet.
– Jeder Besucher und Mieter des Centers hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
– Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Sportstätte. Soccerworld übernimmt keinerlei Verantwortung über Jugendgruppen, die das Center ohne Übungsleiter betreten.
– Das Betreten der Anlage und Plätze mit Schraubstollen ist untersagt. Für eventuelle Schäden durch Benutzung von Schraubstollen haftet der Träger dieser Schuhe. Das Betreten der Squashplätze ist nur mit heller Sohle erlaubt. Für Schäden durch das Tragen anderer Schuhsohlen wird der Träger haftbar gemacht.

9. weitere buchungen

Buchungen von Event-Paketen wie Turnieren, Kindergeburtstagen, Firmenevents und Event-Paketen jeglicher Art unterliegen den Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher unterschriebenen Vertrags oder Anmeldeformulars.

10. hausrecht

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherrn aus. Der Verwender haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Ferner haftet der Verwender auch für Schäden, die infolge der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen

11. zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

12. viedeoüberwachung

Aus Sicherheitsgründen wird unser Center videoüberwacht. Dies gilt im ganzen Center, außer den Sanitären Einrichtungen und den Umkleiden. Die gespeicherten Aufnahmen dienen lediglich der Sicherheit. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung dieser Daten ist ohne Zustimmung der abgebildeten Personen rechtlich ausgeschlossen. Es sei denn, Sie dienen der öffentlichen Sicherheit und dürfen nur an die dafür zuständigen Behörden weitergegeben werden.

13. gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verwenders, wenn der Vertragspartner als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB anzusehen, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

14. geltungsbereich AGB der soccerworld Doblinger GbR

Die voran stehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von soccerworld Doblinger GbR geführten Anlagen.

15. salvatorische klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.